Schadenersatz gibt es vom Spieler nicht, da man mit Regelwidrigkeiten der beteiligten Spieler in geringem Umfang rechnen muß...
Solange nicht ein Spieler schlägerschwingend im Publikum auftaucht, wird es kaum Aussicht auf Schadenerstz gegen den Spieler geben.
Gegen den Veranstalter allerdings durchaus, wenn er wahrscheinlich eintretende Umstände nicht durch Maßnahmen verhindert hat. Da es ja aber jetzt verboten ist, den Puck ins Publikum zu schießen, ist es ja auch nicht mehr wahrscheinlich, dass so etwas passiert, so das Maßnahmen nicht zu treffen sind und für den Fall dass doch was passiert, der Geschädigte unter Hinweis auf das allgemeine Lebensrisiko eben keinen Anspruch auf Schadenersatz hat.
Sollte ihm dieser einmal trotzdem (ausnahmsweise) zugesprochen werden, scheidet aber unter Hinweis auf die obige Argumentation die Zahlung Schmerzensgeld völlig aus.
@lf:
So schwierig ist das doch gar nicht, oder?
