Wenns nach den Kölnern geht: Versuchter MordZitat:
Original erstellt von JohnDoo:
Wenn es wirklich 2 Spiele Sperre ist, dann bin ich ja echt auf die Begründung gespannt.
[ 23-03-2016, 18:40: Beitrag editiert von: Senfstulle ]
Wenns nach den Kölnern geht: Versuchter MordZitat:
Original erstellt von JohnDoo:
Wenn es wirklich 2 Spiele Sperre ist, dann bin ich ja echt auf die Begründung gespannt.
dieser da ist nur ein witz..ein verdammt schlechter noch dazuZitat:
Das Verfahren gegen Milan Jurcina
Der Spieler Milan Jucina wurde im Spiel Köln gegen Berlin am 22.03.2016 vom Schiedsrichter in der 7. Spielminute wegen eines unerlaubten Körperangriffs mit einer Großen Strafe nebst automatischer Spieldauerdisziplinarstrafe belegt.
Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein unerlaubter Körperangriff gemäß IIHF Regel 122 und ein Check gegen den Kopf oder Nacken gemäß IIHF Regel 124 vorliegt und der Schiedsrichter sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat.
Der Disziplinarausschuss hält die Sperre von zwei Spielen in Verbindung mit der Geldstrafe für angemessen.
- Das ist ein unerlaubter Körperangriff und ein Check gegen den Kopf
- Jurcina muss erkennen, dass Boucher sich in einer schutzlosen Position befindet
- Jurcina fährt den Check mit unnötiger Wucht aus
- Haupttrefferfläche des Checks ist Bouchers Kopf
- Jurchina hat keine Intention den Puck zu spielen
- Boucher hat sich nachhaltig verletzt
- Jurchina ist nicht vorbestraft.
Wichtig ist zu erwähnen, dass Jurcina trotz seines erklärbaren Laufweges die Kontrolle über die Situation hatte und den Check nicht so rücksichtslos ausfahren durfte.
Was genau stört dich denn jetzt an der Entscheidung?Zitat:
Original erstellt von dakaios:
dieser da ist nur ein witz..ein verdammt schlechter noch dazuZitat:
Das Verfahren gegen Milan Jurcina
Der Spieler Milan Jucina wurde im Spiel Köln gegen Berlin am 22.03.2016 vom Schiedsrichter in der 7. Spielminute wegen eines unerlaubten Körperangriffs mit einer Großen Strafe nebst automatischer Spieldauerdisziplinarstrafe belegt.
Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein unerlaubter Körperangriff gemäß IIHF Regel 122 und ein Check gegen den Kopf oder Nacken gemäß IIHF Regel 124 vorliegt und der Schiedsrichter sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat.
Der Disziplinarausschuss hält die Sperre von zwei Spielen in Verbindung mit der Geldstrafe für angemessen.
- Das ist ein unerlaubter Körperangriff und ein Check gegen den Kopf
- Jurcina muss erkennen, dass Boucher sich in einer schutzlosen Position befindet
- Jurcina fährt den Check mit unnötiger Wucht aus
- Haupttrefferfläche des Checks ist Bouchers Kopf
- Jurchina hat keine Intention den Puck zu spielen
- Boucher hat sich nachhaltig verletzt
- Jurchina ist nicht vorbestraft.
Wichtig ist zu erwähnen, dass Jurcina trotz seines erklärbaren Laufweges die Kontrolle über die Situation hatte und den Check nicht so rücksichtslos ausfahren durfte.
und da wundern die sich tatsächlich, dass die deutschen mannschaften in der CHL sowie die nationalmannschaft in den jeweiligen wettbewerben kaum ne chance haben -.-
Genau die beiden Punkte belustigen / verwundern mich auch am meisten.Zitat:
Original erstellt von JohnDoo:
Am besten finde ich die Begründung er hatte keine Absicht den Puck zu spielen, na wenn das so ist dann kann jeder 2 Spieler gesperrt werden der den check zu ende fährt.
Wer auch das Spiel gestern im Fernsehen gesehen hat wie die Nummer 14 von München den Straubing Umspringt, was hätte er wohl bekommen wenn gegen Köln gegangen wäre. So muss er 1 Spiel pausieren, aber auch nur weil es seine 2. 10 min Strafe in dieser Serie war.
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